AGB

Bitte lehnen Sie sich entspannt zurück und lauschen Sie den ansteckenden Zeilen unserer Lieblingsjuristin Tipsy:

1. GELTUNG

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der T.W.O Kreativagentur GmbH & Co. KG, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Kunde“ genannt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine erneute ausdrückliche Inbezugnahme der Agentur auf ihre AGB gegenüber dem Kunden entbehrlich.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend. 2.2 Mit Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. 2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande. 2.4 Sämtliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. VERGÜTUNG, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. 3.2 Von der vertraglich vereinbarten Vergütung sind nur die in der Auftragsbestätigung der Agentur angeführten Leistungspositionen und Mengen erfasst. 3.3 Nach Vertragsschluss vom Kunden erteilte Sonder- oder Zusatzaufträge sind der Agentur gesondert zu vergüten. 3.4 Auslagen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Leistungen Dritter sowie die Einschaltung von Subunternehmern, Künstlern etc. werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 3.5 Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung sind Reisekosten und Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen vom Kunden zu erstatten. 3.6 Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gem. § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt der Agentur vorbehalten. 3.7 Das Recht zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Vergü- tungsanspruch der Agentur wird auf anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Kunden beschränkt.

4. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHT

4.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag i. S. d. deutschen Urheberrechtsgesetzes (UhrG). Es gelten die Bestimmungen der §§ 2, 31 UrhG i. V. m. § 631 ff. BGB. 4.2. Die Bestimmungen des UhrG gelten auch dann, wenn die nach § 2 UhrG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 4.3 Texte, Grafiken und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 3 fachen der vereinbarten Vergü- tung vom Kunden zu verlangen. 4.4. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Umfang verwertet werde. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung territorial auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Agentur und ist nur nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 4.5 Entwürfe und Vorschläge des Kunden begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft. 4.6 Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte an dem Werk gehen erst nach vollständiger Entrichtung der vereinbarten Vergütung nebst Auslagen auf den Kunden über. 4.7 Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungstücken als Urherber genannt zu werden. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung ist die Agentur pauschal zum Schadensersatz in Höhe von 100 % der vereinbarte Vergütung berechtigt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

5. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

5.1 Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. 5.2 Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. 5.3 Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten. 5.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Sofern die Agentur nicht ausdrücklich schriftlich zusichert, dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an den abgebildeten Werken die Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der notwendigen Einwilligung / Erwirkung der Veröffentlichungsgenehmigung dem Kunden. Vom Kunden überlassene Vorlagen (Bildmaterial etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zu deren Verwendung berechtigt ist. 5.5 Mit der Genehmigung von Entwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für Bild und Text. Kunden anzuzeigen. Nach Fristablauf gilt das Werk als beanstandungsfrei abgenommen.

6. SCHLUSSBESTIMMUNG

6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf. 6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen. 6.3 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige Regelung zu wählen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Stand: 02/2018